Rechtsprechung
RG, 28.06.1934 - 2 D 986/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unter welchen Voraussetzungen besteht die durch § 32 DevVO. 1932 (§ 14 DevVO. 1931 i. Verb. mit § 11 der dritten DurchfVO. v. 29. August 1931) vorgeschriebene Auskunftspflicht? 2. Ist, wer sich einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der DevVO. schuldig gemacht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 286
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.09.1977 - 1 StR 361/77
Rücktritt vom Versuch einer Vorbereitungshandlung zum Mord - Frage eines …
- BGH, 23.02.1954 - 1 StR 703/53
Rechtsmittel
Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass es dem Angeklagten hauptsächlich auf die Begünstigung der Eheleute K. ankam und dass er sich durch seine wider besseres Wissen erstattete eidliche Aussage auch des Meineids schuldig gemacht hat (vgl u.a. RGSt 63, 233, 235; 63, 373, 375; 68, 286, 289; 71, 280; 73, 265, 267; BGHSt 2, 375). - BGH, 20.03.1956 - 1 StR 373/55
Rechtsmittel
Er war von der Anmeldepflicht (Art II HRG Nr. 53 n.F.) nicht deswegen befreit, weil er sonst frühere Devisenverfehlungen hätte aufdecken müssen (BGH DDevR 1952, 13 f; 1953, 76; vgl RGSt 68, 286).